500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) täglich unterwegs

Für Stadtgrün, Sauberkeit und Sicherheit

Der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) sorgt in der Friedensstadt in seiner jetzigen Form seit 2010 für saubere und sichere Straßen, kümmert sich um die Entsorgungen, gestaltet und versorgt die bunten Grünflächen sowie die aktiven und historischen Friedhöfe. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an verschiedenen Standorten beim OSB beschäftigt. Und diese brauchen für ihre tägliche Arbeit allerhand: über 240 Fahrzeuge vom Müllwagen bis zur Kehrmaschine, rund 1.000 Kleingeräte, Spezialmaschinen wie Asphaltfräsen und einige Radlader, Bagger und Co. für die Grünunterhaltung und den Straßenbau. Dafür gibt es beim OSB sogar eine eigene Werkstatt, in der jährlich rund 4.000 Werkstattaufträge bearbeitet werden.

Aufgaben des OSB:

  • Pflege des Straßennetzes
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Austausch alter und Anbringung neuer Schilder
  • Müllabfuhr
  • Sperrmüll
  • Abfallwirtschaftszentrum und Zentraldeponie Piesberg
  • Kompostierung
  • Pflege der Grünanlagen
  • Spielplatzplanung, -bau und -kontrolle
  • Friedhöfe

Täglich ist der OSB unterwegs, um die „grauen Adern“ der Stadt in Schuss zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Straßen, Fuß- und Radwege sicher passiert werden können. Rund um die Uhr gibt es das ganze Jahr über einen Straßennotdienst für den öffentlichen Verkehrsraum. Im Winter werden Straßen sowie Radwege mit Großräumfahrzeugen und Spezialfahrzeugen von Schnee und Eis befreit. Bis zu 240 Mitarbeitende sind dann vom 1. November bis zum Frühlingsanfang bei winterlichen Witterungsverhältnissen im Schichtdienst im Einsatz.

Ebenfalls täglich leert die Müllabfuhr rund 4.000 Restmüll-, 2.500 Bio- und 4.000 Altpapiertonnen. So werden pro Jahr bei Wind und Wetter 2,7 Millionen Mülltonnen geleert. Der OSB kümmert sich außerdem um die nötigen Tonnen und wechselt diese bei Bedarf aus. Da aber nicht alle Dinge in eine gewöhnliche Mülltonne passen, wird Sperrmüll gegen eine Gebühr auch direkt vor der Haustür abgeholt. Außerdem können auf Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen schwerpunktmäßig Grünabfälle, Strauch- und Rasenschnitt abgegeben werden, die in der eigenen Kompostanlage recycelt werden.

Auch für die grünen (Spiel-)Plätze in der Stadt ist der OSB zuständig. Über 2.600 Spielgeräte,  etliche Hektar Grünanlagen, Wälder sowie Gewässer 3. Ordnung  werden kontrolliert und instand gehalten. Außerdem sorgt der OSB wortwörtlich für die letzte Ruhe: Die Friedhofsabteilung verwaltet und pflegt elf aktive und zwei historische Friedhöfe und betreibt das Krematorium.

Der OSB bietet Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen:

  • Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
  • Straßenbauer/-in
  • Gärtner/-in mit Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Freie Stellen bei der Stadt gibt’s hier: www.bei-der-stadt.de

Kontakt

Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB)

Telefon: 0541 323-3300
osbnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Hafenringstraße 12
49090 Osnabrück

Übrigens: Der Osnabrücker ServiceBetrieb wurde aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie aus dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof gebildet.

Gebühren und Satzungen

In der Abfallwirtschaftssatzung sind die Ziele, Aufgaben und Konzepte der Abfallwirtschaft der Stadt Osnabrück definiert und erläutert. Im Mittelpunkt stehen die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen:

  • Förderung der Abfallvermeidung
  • Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung)
  • Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung)
  • Beseitigung von Abfällen

In der Satzung der Straßenreinigung sind die Ziele, Aufgaben und Konzepte der Straßenreinigung der Stadt Osnabrück definiert und erläutert. Im Mittelpunkt stehen Art und Umfang sowie die Pflichten der Straßenreinigung.

Die Friedhofssatzung regelt Bestattungen auf den elf aktiven städtischen Friedhöfen (Heger Friedhof, Waldfriedhof Dodeshaus, Schinkeler Friedhof, Nahner Friedhof, Eversburger Friedhof, Haster Friedhof, Lüstringer Friedhof, Friedhof Atter, Sutthauser Friedhof, Friedhof Hellern, Pyer Friedhof) und den Betrieb des Krematoriums. Die beiden historischen Friedhöfe (Hasefriedhof und Johannisfriedhof) sind inaktiv.

Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Osnabrück, die vor allem der Erholung und Gesundheit der Bevölkerung dienen sowie der Förderung ihrer kulturellen und sportlichen Freizeitinteressen.