Gewerbezentralregisterauszüge künftig durch Auftraggeber angefordert

Bei Ausschreibungen nach VOB/A und VOL/A verzichtet die Stadt Osnabrück bei neuen Ausschreibungen ab 20. November 2007 darauf, ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) von den Bietern Auszüge aus dem Gewerbezentralregister zu fordern. In den Vergabeunterlagen wird stattdessen eine Eigenerklärung der Bieter gefordert. Weitere, dort erbetene Angaben, sollen es dem Auftraggeber ermöglichen selbst die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu ist der Auftraggeber für den Bieter verpflichtet, der den Zuschlag erhalten soll. Dies setzt aber eine Kooperation der Bieter zur Angabe der erforderlichen Firmenangaben voraus.

Damit setzt die Stadt Osnabrueck das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) vom 07.09.2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 47 vom 13.09.2007) um, das am 14.09.2007 in Kraft getreten ist. Mit den Artikeln 4a und 21a werden der § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes bzw. § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geändert.

Bisher mussten Unternehmen bei allen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge einen Aus¬zug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, um dem Auftraggeber ihre Zuverlässigkeit nachweisen zu können. Der mit der Beantragung und Vorlage verbundene Aufwand für die Unternehmen wird mit dem MEG II  [Mittelstandsentlastungsgesetz] minimiert.