Ob Bauarbeiten, Lieferung von Fahrzeugen oder Gebäudereinigung, die Stadt Osnabrück vergibt viele Aufträge. Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie in diesem Bereich.
eVergabe: Aufgrund der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU muss Bietern bis zum 18.04.2016 unentgeltlich ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen für EU-Ausschreibungen ermöglicht werden. Hierbei hat der Auftraggeber alle Transaktionskosten des elektronischen Verfahrens zu tragen, die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen kostenfrei und ohne gesonderte Kosten für Abonnements der Recherche, den Abruf der Bekanntmachung, den Bezug der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe. Für nähere Informationen bzgl. der eVergabe wird auf das Untermenü „eVergabe“ im rechten Menü verwiesen.
Submissionsergebnisse für Bauausschreibungen (öffentlich/beschränkt) werden ohne gesonderte Anforderung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an Bieter gemailt, die Angebote abgegeben haben. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
Vergabeunterlagenwerden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Hier ist nach einmaliger Registrierung ein kostenfreier Zugriff auf alle Ausschreibungsunterlagen möglich.
Bei der eVergabe können Bewerber bzw. Bieter die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege downloaden und ihr Angebot auf elektronischem Weg einreichen. Für alle Ausschreibungen , die ab dem 1. Januar 2021 veröffentlicht werden, gibt die Stadt Osnabrück die ausschließliche elektronische Angebotseinreichung vor.Sollten Sie dennoch ein Angebot in Papierform einreichen, so wird dieses weder von uns geöffnet noch im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt, verbleibt jedoch bei der Vergabestelle.
Als Service sind zusätzlich weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz und die verschiedenen Vergabe- und Vertragsordnungen hinterlegt.
Bitte geben Sie Angebote fristgemäß zum Eröffnungstermin ab; berücksichtigen Sie hierbei auch die Laufzeiten bei Botendiensten.
Bei den oben aufgeführten Ausschreibungen ist jeweils der Eröffnungstermin angegeben.
Kurzparkmöglichkeiten zum Abholen von Ausschreibungsunterlagen bestehen gegenüber dem Fachdienst Öffentliche Aufträge (Bierstraße 2) in der Stadthaus-Garage im Parkhaus Stadthaus bzw. in der Nähe in der Altstadtgarage.
Die Umweltzone wurde in Osnabrück am 4. Januar 2010 eingeführt. Auch Auftragnehmer bei städtischen Vergaben haben seither die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen zu beachten.
Mit Erlass B 15 – 8164.2/2 vom 10. Juni 2010 wurden die Regelungen der VOB 2009 in das VHB umgesetzt und die Nachweishürden für nicht präqualifizierte Firmen drastisch erhöht. Für die sachgerechte Anwendung der Regelungen zum Nachweis der Eignung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) wurde für nicht präqualifizierte Bewerber/Bieter das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) eingeführt, in dem neben den geforderten Erklärungen auch die Nachweise aufgelistet sind, die der Bewerber/Bieter für den Fall vorlegen muss, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt. Dies gilt laut NTVergG bereits ab 10.000 Euro Nettoauftragssumme; bei Nachunternehmern bereits ab 3.000 Euro Nettoauftragssumme.
Nähere Informationen zur Präqualifikation erfahren Sie unter dem Link des BMUB.
Gabriele Cramer
Telefon:
0541 323-2600
Fax:
0541 323-4326
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Annette Sandkämper
Telefon:
0541 323-3213
Fax:
0541 323-4326
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