Alkohol- und Waffenverbotszone

Verbotszone in der südlichen Innenstadt von Osnabrück
Im blauen Bereich befindet sich die Alkoholverbotszone und Waffenverbotszone.
Die Schilder der Alkoholverbotszone und Waffenverbotszone in Osnabrück.
Die Schilder der Alkoholverbotszone und Waffenverbotszone in Osnabrück.

In der südlichen Innenstadt, im Gebiet rund um Johannisstraße und Neumarkt, sind ab Samstag, 29. Juni 2024, der öffentliche Alkoholkonsum und das Tragen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen verboten. Dies hat der Rat der Stadt Osnabrück beschlossen.

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für den Konsum von Alkohol in genehmigten Flächen der Außengastronomie. Die genauen Regelungen sind in zwei Verordnungen zusammengefasst.

Wer gegen diese neuen Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld ab 100 Euro rechnen.

Die Verordnungen sind Bestandteil des Zehn-Punkte-Programms, das Polizei und Verwaltung für mehr Sicherheit in der Innenstadt entwickelt haben. Ebenfalls Bestandteile des Programmes sind unter anderem eine intensivere Reinigung, eine bessere Beleuchtung besonders dunkler Bereiche, der verstärkte Einsatz von Streetwork, Polizei und Ordnungsaußendienst sowie die Einführung eines Frauennachttaxis.

Bald informieren Schilder über die Regelungen, rechtlich steht dies aber einer Geltung der Verordnungen ab dem 29. Juni nicht entgegen.

Dieses Informationsangebot wird regelmäßig aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen zur Alkohol- und Waffenverbotszone

Es ist zu jeder Zeit verboten, Waffen und Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter sowie gefährliche Gegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen.

Auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb der gestatteten Sondernutzung von außengastronomischen Flächen ist es verboten, Alkohol zu konsumieren oder ihn mit sich zu führen, wenn man die Absicht hat, diesen innerhalb des Verbotsgebietes zu konsumieren.

Vor dem Betreten des Waffen- bzw. Alkoholverbotsgebietes weist ein Schild auf das Verbot hin.

Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe, ein Messer oder einen gefährlichen Gegenstand zu führen, zum Beispiel:

  • bei bestimmten Berufsgruppen, zum Beispiel
    • Polizei, städtischer Ordnungsdienst, Rettungsdienst, Pflege- und medizinische Versorgungsdienste, Mitarbeiter, die Geld- und Werttransporte durchführen, Gewerbetreibende
      oder
    • Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis

Außerdem gilt:

  • Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Waffen oder gefährliche Gegenstände führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages in der Waffenverbotszone üblicherweise benötigt werden.
  • Anwohner in der Waffenverbotszone dürfen Waffen/gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt in einem verschlossenen Behältnis.
  • Gewerbetreibende mit Sitz in der Waffenverbotszone und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen sind ausgenommen, wenn der Transport in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen erfolgt. Beim Kauf von Waffen oder oben genannten gefährlichen Gegenständen in der Waffenverbotszone hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren.
  • Waffen/gefährliche Gegenstände dürfen beim Transport im Kraftfahrzeug, soweit das Gebiet ohne Fahrtunterbrechung, die sich nicht aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergibt, durchfahren wird, mitgeführt werden.
  • Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Messern zulässig.
  • Das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und im Verkehr mit Taxen sowie Personal von Zustelldiensten darf Messer und gefährliche Gegenstände mit sich führen, soweit es im Gebiet der Waffenverbotszone tätig ist.

Das Verbot wird durch die Polizei und den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Der Verstoß gegen das Waffenverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden. Die Waffen und gefährliche Gegenstände können eingezogen werden.

Karte und Verordnungen zur Verbotszone