Einreise von türkischen Staatsangehörigen aus den Erdbebengebieten
Derzeit arbeitet das Auswärtige Amt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern daran, das Visumverfahren für besonders vom Erdbeben betroffene Menschen anzupassen. Das Auswärtige Amt hält auf seiner Homepage aktuelle Informationen hierzu bereit. Weitere Informationen liegen der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück derzeit noch nicht vor. Sobald sich dieses ändert, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Hinweis:
Mit Datum vom 25. April 2023 ist die Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erlassen worden.
Diese Verordnung regelt die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet von bestimmten türkischen Staatsangehörigen, die aufgrund ihrer Betroffenheit vom Erdbeben am 6. Februar in der türkisch-syrischen Grenzregion mit einem erteilten Visum in das Bundesgebiet eingereist sind.
Die oben genannte Verordnung ist am 7. Mai in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 6. August 2023 automatisch außer Kraft.
Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Auswärtiges Amt