eVergabe

Leitfaden für die eVergabe

Aufgrund der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU muss Bietern bis zum 18.04.2016 unentgeltlich ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu Bekanntma­chungen und Vergabeunterlagen für EU-Ausschreibungen ermöglicht werden. Hierbei hat der Auf­traggeber alle Transaktionskosten des elektronischen Verfahrens zu tragen, die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen kostenfrei und ohne gesonderte Kosten für Abonnements der Recherche, den Abruf der Bekanntmachung, den Bezug der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe.

Aufgrund dieser Vorgabe – und um Praxiserfahrungen bereits vor dem o.a. Stichtag zu sammeln – beginnt die Stadt Osnabrück ab Mai 2015 mit der sog. eVergabe; parallel wird vorerst noch die ge­wohnte Form der (analogen) Vergabe mit der Abgabe von Angeboten in Papierform weitergeführt.

Bei der eVergabe können Bewerber bzw. Bieter die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege downloaden und ihr Angebot auf elektronischem Weg bzw. (noch) in einer Mischform, d.h. auch im Man­telbogenverfahren mit Abgabe eines Papierangebotes, wie gewohnt einreichen. Bei allen Vergabeverfahren bei denen die eVergabe eingesetzt wird, sind jedoch auch weiterhin noch parallel schrift­lich eingereichte Angebote in Papierform zugelassen.

Die eVergabe verläuft internetbasiert und passwortbezogen, das heißt, dass der komplette Vergabe­prozess durch den Auftraggeber und die Bieter PC-unterstützt über eine Internetplattform papierlos abgewickelt wird. Nach außen ist das System vollständig geschützt und somit – bis auf die Einsicht­nahme in Bekanntmachungen – jedem fremden Zugriff entzogen und so vor Manipulation und Kor­ruption geschützt.

Das von der Stadt Osnabrück für den Einsatz vorgesehene eVergabe-System des Deutschen Vergabeportals (DTVP) stammt von Cosinex GmbH.

Elektronische Angebote können auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ heruntergeladen und dort auch elektronisch eingereicht werden. Dazu ist dort eine einmalige Bieterregistrierung für alle zukünftigen Vergaben erforderlich, falls dies noch nicht erfolgt ist. Die Anmeldung ist kostenlos. Auch das Entgelt für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen entfällt; der Bieter lädt sich diese auf den eigenen PC herunter. Die eVergabe-Plattform wird regelmäßig an Änderungen im Vergaberecht angepasst und erspart Zeit, Druck- und Papierkosten, Wege, Postgebühren etc. und garantiert eine gleichmäßige, rechtlich fun­dierte und sichere Vergabepraxis auf Bieter- und Auftraggeberseite.

Die Angebotsabgabe über das cosinex Bietertool erfolgt entweder mit einer fortgeschrittenen bzw. qualifizierten Signatur oder in Textform. Die Textform gem. § 126 BGB stellt die einfachste elektronische Unterschrift dar, ist für sie kostenfrei und genügt dabei alle gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Unterschrift.

Hinweise: Elektronisch eingereichte Angebote müssen nicht zusätzlich eigenhändig unterschrieben werden.

Die von ihnen eingereichten Angebote oder Teilnahmeanträge können Sie jederzeit vor Ablauf der Submissionsfrist zurückziehen und gegebenenfalls neu hochladen. Ihre Daten sind bis zum Ablauf der Submissionsfrist verschlüsselt, mit einem Zeitschloss versehen und für niemanden einsehbar.

Weitere Hinweise siehe unter https://www.dtvp.de/.

Informationen über den Anbieter der eVergabe-Plattform und dessen Kontaktdaten erhalten Sie auf https://www.dtvp.de/.

Ab dem 01.03.2016 werden die Vergabeunterlagen ausschließlich über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe der Unterlagen in Papierform wird dann nicht mehr angeboten.

Das eVergabeverfahren für den Bieter in 4 Schritten:

  1. Registrierung bei https://www.dtvp.de/ (falls noch nicht geschehen). Keine Anmeldegebühr, keine Folgekosten.
  2. Einsichtnahme in die Vergabebekanntmachungen via https://www.dtvp.de/ bei Öffentlichen Ausschreibungen und Bewerbung über die Plattform. ODER: Erhalt einer E-Mail durch die Vergabestelle via https://www.dtvp.de/ mit der Aufforderung zum Download der Unterlagen und zur Abgabe eines Angebots bei Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben.
  3. Schnellere Bearbeitung und Ausfüllen des E-Angebots am PC und Beifügen (Hochladen) der ver­langten Nachweise (alle gängigen Datei-Formate möglich: pdf, rtf, tif, GAEB etc.). Hierbei sind die einzelnen vorbereiteten Eingabemasken zu befolgen.
  4. Elektronische Versendung des abgeschlossenen vollständigen Angebots per Mausklick und Empfangsbestätigung (Verkürzung der Zustellzeit und fristgereichte Angebotsabgabe).