Archivmeldung

Wohngeldstelle der Stadt Osnabrück bereitet sich intensiv auf Umsetzung von Gesetzesreform vor

Bei Menschen mit kleinem Einkommen machen Wohn- und Heizkosten einen großen Anteil an ihren Ausgaben aus. Steigende Energiepreise treffen sie besonders. Deshalb hat der Bundestag das Wohngeld-Plus-Gesetz verabschiedet, das ab dem 1. Januar nicht nur den Beziehern von Wohngeld mehr Geld bringen, sondern darüber hinaus die Anzahl an Wohngeldberechtigten mehr als verdreifachen wird. Für die Wohngeldstelle der Stadt Osnabrück ist das eine große Herausforderung.

Spürbar ist das an der Bearbeitungszeit. Während ein Antrag früher in der Regel nach einem Monat vollständig bearbeitet war, liegt dieser Wert bereits jetzt bei zwölf Wochen – Tendenz steigend. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Wohngeld künftig mehr Menschen zugutekommt. Dass eine Verdreifachung des Antragsvolumens jedoch nicht so einfach aufgefangen werden kann, liegt in der Natur der Sache“, sagt Heike Pape, Vorstand für Soziales, Bürgerservice und Personal bei der Stadt. „Es wurden deshalb allein für die Wohngeldstelle bereits jetzt fünf neue Planstellen geschaffen, die auch besetzt werden können.“ Im Stellenplanverfahren 2023 sind neun weitere Stellen beantragt.

Doch auch diese Stellen müssen erst einmal besetzt und die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingearbeitet werden. „Für die Wohngeldstelle ist das ein Kraftakt. Ich bitte deshalb um Verständnis für die langen Bearbeitungszeiten“, so Pape.

Um die Bearbeitungszeiten erträglich zu halten, ruft die Stadt die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, einige Punkte zu beachten. So erhalten beispielsweise alle Bezieherinnen und Bezieher, die bereits jetzt Wohngeld bekommen, ab Januar automatisch mehr Geld, sofern ihr Bewilligungszeitraum nicht endet. Hierfür müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Wer einen Antrag stellt, sollte auf jeden Fall darauf achten, alle Unterlagen vollständig einzureichen. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Wohngeld-Berechtigung vorliegt, kann den Wohngeldrechner unter service.osnabrueck.de/wohngeldrechner nutzen. Er gibt Orientierung, jedoch keine endgültige Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe jemand Wohngeld erhalten kann.

Der Versand des Antrags und der erforderlichen Dokumente ist auf verschiedenen Wegen möglich. So können die Unterlagen über das Service-Portal der Stadt Osnabrück, per E-Mail an wohngeldnoSpam@osnabruecknoSpam.de oder auch per Post an die Wohngeldstelle im Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 geschickt werden. Wer die Unterlagen persönlich abgeben möchte kann sie im Briefkasten des Stadthauses 1 einwerfen. Vordrucke für die Unterlagen stehen unter service-sb.osnabrueck.de/web/guest/Wohngeld zum Herunterladen bereit.

Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Wohngeld. Konkrete Fragen beantwortet der Chat-Bot Toni, der sich automatisch mit dem Service-Portal öffnet. Er kann bereits erste Fragen rund um das Wohngeld beantworten und wird weiter lernen. In Arbeit sind aktuell darüber hinaus Video-Tutorials, die die Nutzer künftig beim Ausfüllen eines Wohngeld-Antrags mit nützlichen Tipps unterstützen sollen. Zudem schaltet die Wohngeldstelle eine Hotline unter der Telefonnummer 0541 323 3444. Sie ist montags von 9 bis 16, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 und donnerstags von 9 bis 17 Uhr erreichbar.

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