Brut- und Setzzeit: Ab 1. April wird Leinenpflicht für Hunde ausgeweitet

Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli wie jedes Jahr die Leinenpflicht für Hunde ausgeweitet wird.

In dieser Zeit gilt die Anleinpflicht für Hunde nicht nur im Innenstadtbereich, auf Friedhöfen und in Wäldern, sondern auch in der freien Landschaft. Dazu gehören Wiesen, Felder und sonstige Naturflächen sowie anliegende Gewässer und Wege inner- wie außerorts.

Die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde ist dringend geboten, da zahlreiche Tiere in der sogenannten Brut- und Setzzeit Ihren Nachwuchs zur Welt bringen und umsorgen. Weibliche hochtragende Tiere und Jungtiere sind nicht in der Lage, vor jagenden Hunden zu flüchten. Auch stellen jagende Hunde eine große Gefahr für die Gelege von bodenbrütenden Vögeln dar.

Einen Hund in entsprechenden Gebieten ohne Leine zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet. 

Der Geltungsbereich des ganzjährigen und des zusätzlich in der Brut- und Setzzeit geltenden Leinenzwangs kann auf der interaktiven Karte unter www.osnabrueck.de/hunde nachvollzogen werden. Hundebesitzer werden um Beachtung gebeten.

Die Stadt verweist in diesem Zusammenhang auf die städtische Hundefreilauffläche am Haster Weg (Höhe Hausnummer 66). Hier können Hunde auch in der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen.