Du möchtest Kinder in ihrer Entwicklung begleiten, ihre Zukunft mitgestalten und deine eigene Lebensfreude an die Kleinsten weitergeben? Deinen bisherigen Beruf kannst oder möchtest du nicht mehr nachgehen? Oder du bringst Abitur bzw. Fachabitur mit?
Dann wage mit uns den Schritt des sogenannten Quereinstiegs und beginn die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in einer unserer Kindertagesstätten. Du startest direkt im zweiten Ausbildungsjahr und kannst so nach 18 Monaten den schulischen Teil der Ausbildung abschließen. Gleichzeitig sammelst du bei uns in den Kindertagesstätten praktische Erfahrungen – und wirst dafür vergütet. Der Einsatz erfolgt in einer Kindergartengruppe oder in einer altersübergreifenden Gruppe.
Den schulischen Teil kannst du zum Beispiel an der BBS Haste, den Evangelischen Fachschulen Osnabrück, der BBS Melle oder der BBS Bersenbrück absolvieren. Frag gerne direkt nach freien Plätzen und weise darauf hin, dass du an einer tätigkeitsbegleitenden Teilzeit-Schulform interessiert sind, die eine Vergütung des praktischen Teils nach § 30 NKiTaG zulässt. Für den praktischen, vergüteten Teil kannst du dich hier bei uns bewerben.
Alternativ hast du die Möglichkeit, die Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Für die erforderlichen Praxisanteile stellen wir dir gerne einen (unvergüteten) Praktikumsplatz bereit. Hier gibt es Informationen zu Praktikumsplätzen.
Du hast Fragen? Das können wir gut verstehen – das Ausbildungssystem ist komplex und nicht auf Anhieb durchsichtig. Deshalb stehen wir gerne bereit und versuchen, mit Dir den richtigen Ausbildungsweg zu finden. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Der Quereinstieg in das zweite Ausbildungsjahr zur sozialpädagogischen Assistenzkraft ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Eine Bewerbung kann auch erfolgen, wenn der Abschluss erst im Laufe der nächsten sechs Monate erlangt wird. Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung bzw. die Beratung erfolgt durch die jeweilige Fachschule.
Des Weiteren erwarten wir:
Für die Einstellung als Quereinsteiger (m/w/d) ist die Anmeldebestätigung einer Berufsfachschule für einen Schulplatz als Quereinsteiger im Teilzeit-Modell Voraussetzung. Füge diese Schulbescheinigung gerne der Bewerbung bei, sofern sie dir schon vorliegt.
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Wir melden uns nach der Bewerbung kurzfristig bei dir und geben dir eine Rückmeldung. Sofern du in den engeren Bewerberkreis einbezogen wirst, laden wir dich zu einem Gespräch ein. Hier hast du die Möglichkeit, uns näher kennenzulernen und wir schauen mit dir, welche Einrichtung für dich passend ist.
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Frau Schnittker
Personalsachbearbeiterin Städtische Kindertagesstätten
Telefon: 0541 323-2808
E-Mail: kitapersonalnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Lutzer, Fachbereich Personal und Organisation, Telefon 0541 323-3055 zur Verfügung.