الفئران Плъхове Rats Крысы  Sıçanlar

Gefahr durch Ratten

Rattenbefall vorbeugen-> richtige Müllentsorgung hilft!

Ratten stellen eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit dar – insbesondere für Ältere und Kinder! 

Ratten können bis zu 120 ernstzunehmende Krankheiten übertragen, darunter Tollwut, Tuberkulose, Hepatitis und Salmonellose. Sie verbreiten diese durch direkten Kontakt, ihren Ausscheidungen oder durch Dreck, der mit Kot verseucht ist. Ratten werden durch Abfälle und Futterquellen wie offene Mülleimer magisch angezogen. Dort finden sie Nahrung und Verstecke. 

Mit einfachen Verhaltensregeln vermindern Sie Rattenbefall in Ihrer Nachbarschaft und tragen somit zum Wohlbefinden aller bei.

Schützen Sie sich und Ihre Familie, indem Sie:

  • Mülleimer geschlossen halten und Essenreste luftdicht und tropffrei verpacken.
  • Keinen Müll auf dem Grundstück lagern (insbesondere nicht im Bereich von Mülleimern).*
  • Keine Futterquellen aufstellen.
  • Keine Essensreste in der Toilette entsorgen.
  • Keinen Kompost (Futterquelle!) auf Ihrem Grundstück anlegen.
  • Keinen Müll in Parks und Pflanzbeeten werfen.
  • Türen immer geschlossen halten.
  • Keine Baustoffe (zum Beispiel Material zum Dämmen) in den Kellerräumen, Garagen oder sonstigen baulichen Anlagen lagern.*
  • Gehwege regelmäßig reinigen.

So entsorgen Sie Ihren Müll*:

  • Die schwarze Tonne ist für Restmüll (zum Beispiel Windeln, Zigarettenstummel oder Speisereste mit Knochen).
  • Die blaue Tonne ist für Zeitungen, Papier und Pappe.
  • Die gelbe Tonne ist für Verpackungen aus Kunststoff oder Metall (zum Beispiel Joghurt-Becher oder Chips-Tüten).
  • Die braune Tonne ist für Biomüll (zum Beispiel für Schalen von Obst und Gemüse oder für benutzte Kaffeefilter).
  • Sperrmüll und Elektrogeräte nur mit Termin an den Gehweg stellen.

* Wenn Mülleimer nicht ausreichen oder Sie Sperrmüll bestellen möchten, benachrichtigen Sie bitte den Osnabrücker Service Betrieb (Telefon: 0541 323-3300, E-Mail: osbnoSpam@osnabruecknoSpam.de).

Rechtliche Hinweise:

Grundstückseigentümer sind laut der Verordnung zur Rattenbekämpfung in Niedersachsen verpflichtet, Rattenbefall auf eigene Kosten zu bekämpfen. 

Sollten Grundstückseigentümer nicht bei der Bekämpfung mitwirken, Abfallablagerungen nicht entfernen oder eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung nicht sicherstellen, kann die Stadt Osnabrück kostenpflichtige Maßnahmen anordnen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Bußgeldern belegt.

Wird durch den Gesundheitsdienst ein Rattenbefall festgestellt, der die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und kann die Gefahr nicht durch Maßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden, ergreift die Stadt Osnabrück auf eigene Kosten vorbeugende Maßnahmen.

Kontakt

Wenn Sie Ratten sehen, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an die Stadt Osnabrück:

  • Gesundheitsdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon 0541 501-8113
  • Fachbereich Bürger und Ordnung, Telefon: 0541 323-4490
  • Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Heiko Brosig: brosignoSpam@osnabruecknoSpam.de, Telefon 0541 323-2434