Abschluss Sozialassistenz

Zugangsvoraussetzung B

Im Rahmen der Zugangsvoraussetzung B – also mit Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung – besteht die Möglichkeit des sogenannten Quereinstiegs. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung, die in Voll- oder Teilzeit (tätigkeitsbegleitend) absolviert werden kann.  

Der Quereinstieg in Vollzeit dauert in der Regel ein Jahr und richtet sich an Personen, die sich vollständig auf die Ausbildung konzentrieren möchten. Diese Variante ermöglicht einen schnellen Erwerb der Qualifikation, erfordert jedoch die Bereitschaft, für die Ausbildungszeit auf ein Einkommen zu verzichten. Die Ausbildung findet in schulischer Form statt und beinhaltet unvergütete Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. in unseren Kitas. Gerne bieten wir hierfür Praktikumsstellen in unseren elf städtischen Kindertagesstätten an und begleiten Dich auf diesem Weg. Schicke Deine Bewerbung gerne direkt an die jeweilige Einrichtungsleitung (Kontaktdaten Einrichtungen bzw. Verlinkung zu unvergütete Praxisphasen ).

Der tätigkeitsbegleitende Quereinstieg in Teilzeit, erstreckt sich über eineinhalb Jahre. Hier arbeiten die Teilnehmenden parallel zur schulischen Ausbildung bereits in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. sie gehen einem Arbeitsvertrag von mind. 15 Wochenarbeitsstunden nach und werden dafür auch entsprechend vergütet. Je nach Schulform findet der Unterricht an zwei Tagen wöchentlich oder an den Abenden statt. Die Teilnehmenden profitieren hier von einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis im Berufsalltag. Die Ausbildungen starten abhängig vom Schulangebot jeweils zum 1. Februar bzw. zum 1. August eines Jahres. Für diese Ausbildungsform bieten wir vergütete Praxisstellen in unseren Kitas. 

Anschließend kann die Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Voll- oder Teilzeitabsolviert werden.