Abschluss Erzieherin oder Erzieher

Zugangsvoraussetzung D (Abschluss als sozialpädagogische Assistenz)

Ausgebildete sozialpädagogische Assistenzkräfte haben die Möglichkeit, sich zur staatlich anerkannten Erzieherin oder Erzieher weiterzubilden. Als staatlich anerkannte Erzieherin bist Du deutlich flexibler einsetzbar und hast dadurch auch vielfältigere Möglichkeiten im Arbeitsmarkt. Die Ausbildung kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. 

Bei der Ausbildung in Vollzeit handelt es sich um eine schulische Ausbildung über zwei Jahre, die ebenfalls Praxiszeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen beinhaltet. Wenn Du Interesse daran hast, die Praxiszeiten in unseren städtischen Kitas zu absolvieren, sende Deine Bewerbung gerne direkt an die zuständige Einrichtungsleitung. Während der Vollzeitausbildung wird keine Vergütung gewährleitet. Ggf. kann ein BaFöG-Anspruch (Aufstiegs-Bafög) geltend gemacht werden. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Erzieher-Weiterbildung tätigkeitsbegleitend in Teilzeit zu absolvieren. So kannst Du neben der Ausbildung weiterhin als sozialpädagogische Assistenzkraft tätig sein. Die wöchentliche Arbeitszeit kann individuell zwischen 19,5 Stunden und 39 Stunden vereinbart werden.  Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir Dich bei der Weiterbildung und stellen Dir eine qualifizierte Anleitung an die Seite. Für die schulischen Blockwocken wirst Du freigestellt.