... Rattenbefall

Die Wanderratte kann eine Vielzahl von Krankheiten übertragen, darunter Tollwut, Tuberkulose, Hepatitis und Salmonellose. Dies geschieht durch direkten Kontakt, über ihre Ausscheidungen oder auch durch Staub, der mit Kot in Berührung kommt. Insgesamt können Ratten bis zu 120 verschiedene Infektionskrankheiten verbreiten. Aus diesem Grund stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar.

Einfache Sprache:

Ratten können viele Krankheiten übertragen, zum Beispiel Tollwut und Tuberkulose. Man kann sich anstecken, wenn man mit den Ratten oder ihrem Kot in Berührung kommt. Ratten sind also schlecht für die Gesundheit. Wenn es Ratten gibt, liegt das oft daran, dass Müll nicht richtig weggemacht wird und die Ratten dort Futter finden.

Ein Rattenbefall kann durch unzureichende Abfallentsorgung oder das Bereitstellen von Futterquellen verursacht werden. Grundstückseigentümer sind laut der Verordnung zur Rattenbekämpfung in Niedersachsen verpflichtet, Rattenbefall auf eigene Kosten zu bekämpfen. Wird durch den Gesundheitsdienst ein Rattenbefall festgestellt, der die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und kann die Gefahr nicht durch Maßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden, ergreift die Stadt Osnabrück auf eigene Kosten vorbeugende Maßnahmen.

Sollten Grundstückseigentümer nicht bei der Bekämpfung mitwirken, Abfallablagerungen nicht entfernen oder eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung nicht sicherstellen, können die Gefahrenabwehrbehörden der Stadt Osnabrück (Fachbereich Bürger und Ordnung, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz) kostenpflichtige Maßnahmen anordnen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Bußgeldern belegt.

Einfache Sprache:

In Niedersachsen müssen die Menschen, die ein Grundstück besitzen, dafür sorgen, dass Ratten bekämpft werden. Wenn der Gesundheitsamt merkt, dass Ratten die Gesundheit gefährden, kann die Stadt Osnabrück etwas tun, um das Problem zu lösen. Wenn Grundstückseigentümer nicht mithelfen oder Abfälle liegen lassen, können die Behörden etwas tun, und es kostet Geld. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss eine Strafe bezahlen.

Ansprechpersonen

  • Gesundheitsdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon 0541 501-8313
  • Fachbereich Bürger und Ordnung, Servicetelefon: 0541 323-4490
  • Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Heiko Brosig: brosignoSpam@osnabruecknoSpam.de, Telefon 0541 323-2434

Wichtige Hinweise für die Vermeidung von und bei festgestellten Rattenbefall

  • Stellen Sie eine regelmäßige Gehwegreinigung sicher.
  • Unterlassen Sie bitte das Wegwerfen von Abfällen in Grünanlagen und Pflanzbeeten.
  • Lagern Sie keine Abfälle auf dem Grundstück und insbesondere im Bereich von Abfallbehältern.
  • Stellen Sie sicher, dass Abfälle nicht vermischt in die Behälter gefüllt werden
  • Halten Sie Abfallbehälter geschlossen und verpacken Sie Essenreste luftdicht und tropffrei. Bioabfälle bitte nur sortenrein in den Behälter befüllen.
  • Soweit Abfallbehälter nicht ausreichen, benachrichtigen Sie bitte den Osnabrücker Service Betrieb (E-Mail, Tel.-Nr.).
  • Unterlassen Sie das Aufstellen von Futterquellen.
  • Legen Sie auf dem Grundstück keinen Kompost an.
  • Stellen Sie sicher, dass Türen geschlossen bleiben.
  • Lagern Sie keine Baustoffe (zum Beispiel Material zum Dämmen) in den Kellerräumen, Garagen oder sonstigen baulichen Anlagen.
Einfache Sprache:

Wichtige Tipps um Ratten zu vermeiden

  • Reinige die Gehwege regelmäßig
  • Müll nicht in Beete oder auf die Straße werfen
  • Müll nicht auf dem Grundstück lagern
  • Abfälle nicht vermischen und in die richtigen Tonnen füllen
  • Mülltonnen geschlossen halten 
  • Essensreste gut verpacken, damit Ratten nicht angelockt werden
  • Wenn die Mülltonnen nicht ausreichen, kontaktiere den Osnabrücker Service Betrieb.
  • Futterquellen für Ratten vermeiden
  • keinen Komposthaufen anlegen
  • Türen immer geschlossen halten
  • keine Materialien in Kellern, Garagen oder anderen Gebäuden lagern