Statt des bisheringen unkomfortablen Kopfsteinpflasters entsteht an der Kurzen Straße eine angenehme Asphaltfahrbahn. Die Straße wird nach ihrer Fertigstellung den Arndt- mit dem Rosenplatz entlang des Wallrings verbinden. Die Laischaftsstraße und die Straße am Freigabe, die für Radpendler aus den südwestlichen Stadtteilen und Umlandgemeinden von großer Bedeutung sind, werden in den kommenden Wochen ebenfalls als Fahrradstraßen markiert und beschildert.
Mit Fertigstellung haben sich die Vorfahrtsregelungen an vielen Kreuzungen entlang der Fahrradstraßen geändert. Die Fahrradstraßen haben an ehemals "rechts vor links" geregelten Kreuzungen Vorfahrt. Die Kreuzung Laischaftsstraße/Heinrichstraße bildet eine Ausnahme, da hier zwei Fahrradstraßen aufeinandertreffen. An den verkehrsreichen Kreuzungen mit der Parkstraße und der Rehmstraße gelten gesonderte Vorfahrtsregeln, die durch Verkehrszeichen und Markierungen angezeigt werden.
Neues Design
Die Fahrradstraßenmarkierungen folgen dem neuen Design: Hauptbestandteil ist der unterbrochene Breitstrich als Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen oder bei angrenzenden Seitenräumen ohne Parkmöglichkeiten. Zudem werden an jeder Kreuzung und auf längeren Strecken farbige Fahrradstraßenpiktogramme aufgebracht.
Was gilt in Fahrradstraßen?
In den Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zusatzschilder können den motorisierten Verkehr zulassen, jedoch haben Autos nur "zu Gast" zu sein und dürfen weder den Radverkehr behindern noch gefährden. Das nebeneinander Fahren für mehrere Radfahrende ist ausdrücklich erlaubt.
Die Baumaßnahmen werden mit Mitteln aus der Landeszuwendung zur Förderung nachhaltiger Mobilität und Luftreinhaltung in der Stadt Osnabrück finanziert. In den kommenden Jahren sind weitere Straßen im Stadtgebiet als Fahrradstraßen geplant.