Archivmeldung

Beratungen zur Gestaltung naturnaher Firmengelände für bis zu zehn weitere Unternehmen

Die Beratungen zur Gestaltung naturnaher Firmengelände in Osnabrück werden nach einem erfolgreichen Pilotprojekt weitergeführt. Bis Juni 2024 berät Tessa Beumer vom Beratungsunternehmen Arvensis Naturgarten kostenlos bis zu zehn Unternehmen. Es handelt sich um ein Angebot der Stadt Osnab-rück in Kooperation mit der WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück.

In den vergangenen Jahren sind auch in Deutschland immer häufiger Extremwetterereignisse aufgetreten. Dadurch werden die Auswirkungen des Klimawandels in der Gesellschaft sehr viel stärker wahrgenommen. Die Erkenntnis, dass alle diesen Klimaveränderungen entgegenwirken müssen, rückt auch für Unternehmen vermehrt in den Fokus. Ein Beitrag zur Anpassung an Hitzeperioden und Starkregen und damit auch zum Erhalt der ökologischen Vielfalt kann die naturnahe Gestaltung der Gewerbeflächen sein.

Bei einer Pilotphase mit vier Unternehmen im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass eine solche Beratung wichtige Impulse für den Einstieg in das Thema liefern kann. Aufgrund des durchweg positiven Feedbacks der teilnehmenden Unternehmen werden jetzt weitere Beratungen angeboten.

Ziel des Angebotes ist es, Unternehmen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der naturnahen Gestaltung und zur Klimaresilienz zu geben. So sollen vor allem einfach umzusetzende Umgestaltungen den Einstieg für weitere Maßnahmen erleichtern.

Gleichzeitig werden die Unternehmen bei der Suche nach Fachexpertise für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen unterstützt und auf Fördermöglichkeiten hingewiesen.

Unternehmen finden unter www.osnabrueck.de/naturnahe-firmengelaende oder www.wfo.de/beratung-naturnahe-firmengelaende alle Informationen und Kontaktdaten zur Anmeldung.

Die Beratungen erfolgen im Rahmen des Förderprojekts zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und werden gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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