Die Stadt Osnabrück betreibt in eigener Trägerschaft insgesamt elf Kindertagesstätten, in denen Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in Krippen- und Kindergartengruppen betreut werden. Einige dieser Einrichtungen arbeiten integrativ, um die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sicherzustellen. Über 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen pädagogischen Fachdisziplinen, wie auch mit hauswirtschaftlichem und administrativem Hintergrund sind hier beschäftigt. Weitere Informationen zu den Städtischen Kindertagesstätten finden Sie hier.
Für unsere Kindertagesstätten suchen wir Verstärkung in den oben genannten Berufen. Sie erhalten bei uns einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Garantien und Vorteile eines kommunalen Trägers.
Flexibilität oder Beständigkeit? Bei uns ist – nach eigenem Wunsch – ein Wechsel zwischen den städtischen Kindertagesstätten möglich. So kann zum Beispiel zu einer Einrichtung mit einer anderen Konzeption oder in einen anderen Stadtteil gewechselt werden ohne die verlässliche und krisensichere Arbeitgeberin verlassen zu müssen.
Die Arbeit in unseren Kindertagesstätten erfolgt basierend auf einem Dienstplan, der Betreuungszeiten maximal von 7 Uhr bis 17 Uhr umfasst.
Die aktuell in diesen elf städtischen Kindertagesstätten zu besetzenden Aufgabenbereiche finden Sie hier:
Kita | Stelle | Vergütung | Stundenumfang |
---|---|---|---|
Kita Pye | pädagogische Fachkraft | S8b | 27 |
Kita Schölerberg | pädagogische Fachkraft | S8b | 19,5 |
Kita Atter | pädagogische Fachkraft/pädagogische Assistenzkraft | S8b/S3 | 30 |
Keine passende Stelle dabei? Wir suchen stetig und freuen uns jederzeit über Ihre Initiativbewerbung. Zögern Sie nicht, sich auch dann zu bewerben, wenn hier gerade nicht die passende Stelle für Sie angegeben ist.
Als pädagogische Fachkraft verfügen Sie über folgende Qualifikation:
Als Fachkraft für die integrative Betreuung verfügen Sie über folgende Qualifikation:
Eine Bewerbung kann auch erfolgen, wenn der Abschluss erst im Laufe der nächsten sechs Monate erlangt wird.
Des Weiteren erwarten wir:
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Auskünfte zum Aufgabenbereich beantwortet Ihnen gerne Frau Spreckelmeyer, Geschäftsleitung der städtischen Kindertagesstätten, Telefon 0541 323-3570.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Lutzer, Fachbereich Personal und Organisation, Telefon 0541 323-3055 zur Verfügung.
Wir melden uns nach der Bewerbung kurzfristig bei Ihnen und geben Ihnen eine Rückmeldung. Sofern Sie in den engeren Bewerberkreis einbezogen werden, laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Hier haben Sie die Möglichkeit, uns näher kennenzulernen und wir schauen mit Ihnen, welche Einrichtung und Stelle für Sie passend ist
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.