Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) – also Zugangsvoraussetzung A – beginnt der Weg mit einer zweijährigen Vollzeitausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten.
Diese Ausbildung beinhaltet unvergütete Praktika und bildet die Grundlage für eine anschließende zweijährige Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, ebenfalls in Vollzeit und mit unvergüteten Praxisanteilen.