Archivmeldung

Umsetzung des Ganztagsausbaus an Osnabrücker Grundschulen bereits zum Schuljahr 2024/25 geplant

„Wir möchten alle Osnabrücker Grundschulen bereits zum Schuljahr 2024/25 in Ganztagsschulen umwandeln, um für alle Kinder ein Ganztagsangebot anbieten zu können“, erklärt Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. Damit wäre die Stadt Osnabrück schneller als es der Gesetzgeber vorsieht. Dieser sagt, dass bis 2026 alle Grundschulen ein Ganztagsangebot vorhalten müssen. „Für die zeitlich gesehen kurze Umsetzungsphase arbeiten alle beteiligten Stellen – die Schulen, die Horte, der Eigenbetrieb Immobilien sowie der Fachbereich Schule und Sport und der Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien – mit Hochdruck an individuellen Standortlösungen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, so Katharina Pötter. Da nicht alle Schulen gleichzeitig umgebaut werden können, wird es an zehn Schulen bauliche Übergangslösungen geben.

Dies wurde im Schul- und Sportausschuss am Mittwoch, 14. Juni, so vorberaten. Die Entscheidung fällt in der Ratssitzung am 27. Juni.

Die größte räumliche Herausforderung im Rahmen der Umwandlung der Grundschulstandorte ist die Bereitstellung einer hygienerechtlich einwandfreien Mittagsverpflegungssituation. Ausgangslage der Planungen ist, dass 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Essen teilnehmen werden. Damit dies umgesetzt werden kann, wird das Essen in zwei Schichten durchgeführt. An allen Standorten ist entweder eine neue Geräteausstattung in räumlich zu schaffenden Küchen beziehungsweise eine Erweiterung der vorhandenen Gerätschaften in den bestehenden Küchen erforderlich. Durch räumliche Umnutzungen oder Erweiterungen der Küchen entstehen Fehlbedarfe zum Beispiel an allgemeinen Unterrichtsräumen, die durch das Aufstellen von Mobilklassen kompensiert werden.

Aktuell laufen die Planungen mit Vorentwürfen für die einzelnen Standorte.  Eine Sonderlösung ist für die Altstädter Grundschule vorgesehen, da dort durch das Auslaufen der Möser-Realschule vorhandene Räumlichkeiten genutzt werden können. Für diesen Zweck sind unter anderem geschossübergreifende Abbrucharbeiten erforderlich, um eine neue Raumaufteilung zu schaffen. Für die Zeit der Umbaumaßnahmen sind zwei Bestandsklassenräume im Souterrain zu ertüchtigen und es werden notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes in einem Treppenhaus durchgeführt. So kann an diesem Standort eine dauerhafte Lösung geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen inklusive eines Zuschlages für Unvorhergesehenes belaufen sich auf 2 Millionen Euro.

Die Kosten für die Übergangslösungen werden mit 8,2 Millionen Euro angesetzt.

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