Nach Vorliegen der Prüfberichte können konkrete Aussagen zum Schadensbild, den Sanierungskosten und dem Aufwand getroffen werden. Es wird zudem geprüft, ob mögliche Planungs- oder Ausführungsmängel vorliegen. Leider sind Gewährleistungsansprüche gegen die ausführenden Firmen zum Zeitpunkt der Schadenserkennung bereits verjährt.