Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für den Konsum von Alkohol in genehmigten Flächen der Außengastronomie. Die genauen Regelungen sind in zwei Verordnungen zusammengefasst.
Wer gegen diese neuen Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld ab 100 Euro rechnen.
Die Verordnungen sind Bestandteil des Zehn-Punkte-Programms, das Polizei und Verwaltung für mehr Sicherheit in der Innenstadt entwickelt haben. Ebenfalls Bestandteile des Programmes sind unter anderem eine intensivere Reinigung, eine bessere Beleuchtung besonders dunkler Bereiche, der verstärkte Einsatz von Streetwork, Polizei und Ordnungsaußendienst sowie die Einführung eines Frauennachttaxis.
Bald informieren Schilder über die Regelungen, rechtlich steht dies aber einer Geltung der Verordnungen ab dem 29. Juni nicht entgegen.
Weitere Informationen gibt es hier.