Archivmeldung
Aktionsplan Schienenlärm – Beteiligung bis zum 24. April möglich
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts ist gestartet. Bis zum 24. April können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsplattform freigeschaltet.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen.
Zur Beteiligungsplattform
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