In der südlichen Innenstadt, im Gebiet rund um Johannisstraße und Neumarkt, sind ab Samstag, 29. Juni 2024, der öffentliche Alkoholkonsum und das Tragen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen verboten. Dies hat der Rat der Stadt Osnabrück beschlossen.
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für den Konsum von Alkohol in genehmigten Flächen der Außengastronomie. Die genauen Regelungen sind in zwei Verordnungen zusammengefasst.
Wer gegen diese neuen Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld ab 100 Euro rechnen.
Die Verordnungen sind Bestandteil des Zehn-Punkte-Programms, das Polizei und Verwaltung für mehr Sicherheit in der Innenstadt entwickelt haben. Ebenfalls Bestandteile des Programmes sind unter anderem eine intensivere Reinigung, eine bessere Beleuchtung besonders dunkler Bereiche, der verstärkte Einsatz von Streetwork, Polizei und Ordnungsaußendienst sowie die Einführung eines Frauennachttaxis.
Bald informieren Schilder über die Regelungen, rechtlich steht dies aber einer Geltung der Verordnungen ab dem 29. Juni nicht entgegen.
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Es ist zu jeder Zeit verboten, Waffen und Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter sowie gefährliche Gegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen.
Auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb der gestatteten Sondernutzung von außengastronomischen Flächen ist es verboten, Alkohol zu konsumieren oder ihn mit sich zu führen, wenn man die Absicht hat, diesen innerhalb des Verbotsgebietes zu konsumieren.
Vor dem Betreten des Waffen- bzw. Alkoholverbotsgebietes weist ein Schild auf das Verbot hin.
Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe, ein Messer oder einen gefährlichen Gegenstand zu führen, zum Beispiel:
Außerdem gilt:
Das Verbot wird durch die Polizei und den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Der Verstoß gegen das Waffenverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden. Die Waffen und gefährliche Gegenstände können eingezogen werden.