Informationen zur Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die vom Bundestag beschlossene grundlegende Reform wurde inzwischen umgesetzt. Das Land Niedersachsen hat abweichend vom Bundesmodell ein eigenes Modell entwickelt, welches neben der Wohn- und Grundstücksfläche auch die Lage des Grundstücks berücksichtigt.

Die Finanzämter haben inzwischen fast alle Grundstücke nach dem neuen Niedersächsischen Grundsteuergesetz neu bewertet. Die Kommunen haben im Vorfeld der Reform zugesagt, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer nicht anlässlich der Reform erhöht werden soll, sondern es soll insgesamt aufkommensneutral bleiben. Eine Erhöhung des Hebesatzes aus anderen Gründen ist aber zulässig. 

Der Rat der Stadt Osnabrück hat sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer ausgesprochen. Er hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass die Grundsteuer B aufkommensneutral erhoben wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt ab dem 1. Januar 2025 545 v. H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke beträgt ab 1. Januar 2025 350 v. H.

Um die Höhe der Grundsteuer für das Jahr 2025 für ein Grundstück zu berechnen, muss der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert werden. Für einige Grundstücke wird die zu zahlende Grundsteuer ansteigen, für andere wird sie niedriger.

Die Stadt Osnabrück wird nun die neuen Bescheide über die Grundbesitzabgaben versenden. Den Bescheiden wird ein Infoblatt beigefügt, aus dem zu entnehmen ist, welche Behörde Ansprechpartner für auftretende Fragen ist.

Das Infoblatt sowie auch einen Korrekturbogen des Finanzamtes, mit dem Sie Ihre Angaben gegenüber dem Finanzamt berichtigen können, finden Sie ab sofort im Serviceportal.

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