Der Schwerpunkt dieser Aktion lag in der Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohnes, der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern.
Bei den Kontrollen hat das Hauptzollamt Osnabrück Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt.
Konkret handelt es sich dabei in drei Fällen um den Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In zwei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus wurde vor Ort ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Arbeitnehmer wegen fehlender Mitwirkung bei der Prüfung eingeleitet.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Zudem ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung in einem Fall.